Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vollständig. Alle gewerblichen Abfallerzeuger müssen sie verbindlich umsetzen. Ziel der Verordnung ist es, die Getrenntsammlung von Abfällen zu verbessern und die Recyclingquoten deutlich zu erhöhen.
Unternehmen sind verpflichtet, verwertbare Abfälle direkt am Entstehungsort zu trennen. Dazu zählen Papier, Pappe, Karton, Kunststoffe, Metalle, Glas, Holz, Textilien und Bioabfälle. Eine gemeinsame Erfassung dieser Stoffe ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. In solchen Fällen müssen Betriebe eine dokumentierte Begründung vorlegen, zum Beispiel wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Beauftragen Sie ein externes Entsorgungsunternehmen, bleibt die Verantwortung trotzdem bei Ihnen. Sie müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Fehlende Getrenntsammlung oder unvollständige Dokumentationen können zu hohen Bußgeldern führen.
Wir unterstützen Sie bei allen Schritten rund um die Gewerbeabfallverordnung. Dazu gehören die Auswahl passender Behältersysteme, die Optimierung Ihrer Abfallströme und die Erstellung aller nötigen Nachweise.
Sprechen Sie uns an. Gemeinsam setzen wir die Anforderungen der Gewerbeabfallverordnung gesetzeskonform, individuell und praxisnah um.
Unternehmen sind verpflichtet, verwertbare Abfälle direkt am Entstehungsort zu trennen. Dazu zählen Papier, Pappe, Karton, Kunststoffe, Metalle, Glas, Holz, Textilien und Bioabfälle. Eine gemeinsame Erfassung dieser Stoffe ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. In solchen Fällen müssen Betriebe eine dokumentierte Begründung vorlegen, zum Beispiel wenn die getrennte Sammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Beauftragen Sie ein externes Entsorgungsunternehmen, bleibt die Verantwortung trotzdem bei Ihnen. Sie müssen sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Fehlende Getrenntsammlung oder unvollständige Dokumentationen können zu hohen Bußgeldern führen.
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